Die Praxis
Mit dem Auto (B)
Für die Ausbildung der Klasse B sind 12 Sonderfahrstunden vorgeschrieben. Eine Fahrstunde dauert jeweils 45 Minuten.
Die Sonderfahrstunden für den PKW-Führerschein
- 5 Fahrstunden Überland (Landstraßen)
- 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
- 3 Fahrstunden Beleuchtungsfahrt
Die Fahrprüfung dauert 45 Minuten (Stadt und Landstraße)
Eine Anzahl der normalen Ausbildungsstunden ist nicht vorgeschrieben. Die Gesamtzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem individuellen Können und den Vorkenntnissen.
Mit dem Auto und Anhänger (BE)
Für die Ausbildung der Klasse BE sind folgende Sonderfahrstunden vorgeschrieben. Eine Fahrstunde dauert ebenfalls 45 Minuten.
Die Sonderfahrstunden für BE:
- 3 Fahrstunden Überland (Landstraßen)
- 1 Fahrstunde Autobahnfahrt
- 1 Fahrstunde Beleuchtungsfahrt
Mit dem Auto und Anhänger (B96)
Für die Ausbildung der Klasse B96 sind keine Sonderfahrstunden vorgeschrieben.
- 3,5 Stunden praktischer Unterricht
- 2,5 Stunden theoretischer Unterricht
- Keine Prüfung, nur Teilnahmebescheinigung